Informationen zur Klasse D
Fahrzeugart Große Busse:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf
Linienverkehr bis 50 km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr.
Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre · Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B; · beinhaltet Klasse: D1.
Theoretische Ausbildung:
(Mindestumfang des Theorieunterrichts).
- Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse B = 6 Stunden
- Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse C oder D1 = 6 Stunden
- Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse C1 = 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse B = 18 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Kasse C oder D1 = 8 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse C1 = 12 Stunden
(Doppelstunde zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
(Mindestumfang der Sonderfahrten).
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre = 45 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 › 2 Jahre = 33 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 14 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 7 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse D1 = 20 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre =22 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 › 2 Jahre = 12 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 16 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse D1 = 5 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre = 14 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse B oder C1 › 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 4 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse D1 = 5 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse B oder C1 › 2 Jahre = 5 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 6 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 3 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse D1 = 5 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)
- Erste Hilfe Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Bitte denken Sie auch daran, das weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. die ärztliche- augenärztliche Untersuchung und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die praktische Prüfung (Prüfungsfahrt/Abfahrtkontrolle mit Handfertigkeiten), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an.
Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Stand: Januar 2016)
Informationen zur Klasse DE
Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf Linienverkehr bis 50km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50km im Linienverkehr.
Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre · Vorbesitz erforderlich: Ja, mind. Kl. D; Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1
Theoretische Ausbildung:
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung:
(Mindestumfang der Sonderfahrten).
- Grundausbildung = 4 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 3 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) = 1 Fahrstunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 1 Fahrstunde
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)
- Erste Hilfe Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Bitte denken Sie auch daran, das weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. die ärztliche- augenärztliche Untersuchung und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die praktische Prüfung (Prüfungsfahrt/Verbinden und Trennen), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an.
Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Stand: Januar 2016)
Informationen zur Klasse D1
Fahrzeugart Kleine Busse:
Für das Führen von Kraftfahrzeugen (außer solchen der Klassen AM, A1, A2 und A) über 3.500 kg zGm, die zur Beförderung von Personen gebaut und ausgelegt sind, ist zukünftig - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - mindestens die Fahrerlaubnisklasse D1 (bis sechzehn Fahrgastplätze) erforderlich. (Neuregelung rückwirkend ab dem 19.01.2013).
Mindestalter: 21 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung).
Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei
Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre · Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B · Beinhaltet Klasse: L, M, S.
Theoretische Ausbildung:
(Mindestumfang des Theorieunterrichts).
- Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse B = 6 Stunden
- Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse C1 oder C = 6 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse B = 10 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Kasse C1 oder C = 4 Stunden
(Doppelstunde zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
(Mindestumfang der Sonderfahrten).
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre = 41 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 › 2 Jahre = 16 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Grundausbildung bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 6 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre =19 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 › 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 8 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 4 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse B oder Klasse C1 bis 2 Jahre = 12 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse B oder C1 › 2 Jahre = 4 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 4 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 2 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis 2 Jahre = 7 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse B oder C1 › 2 Jahre = 4 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre = 4 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse C › 2 Jahre = 2 Fahrstunden
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit bei Vorbesitz Klasse D1 = 5 Fahrstunden
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)
- Erste Hilfe Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Bitte denken Sie auch daran, das weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. die ärztliche- augenärztliche Untersuchung und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die praktische Prüfung (Prüfungsfahrt/Abfahrtkontrolle mit Handfertigkeiten), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an.
Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Stand: Januar 2017)
Informationen zur Klasse D1E
Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter: 21 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung).
Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei
Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre · Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D1 Beinhaltet Klasse: BE; C1E bei Besitz von C1.
Theoretische Ausbildung:
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung:
(Mindestumfang der Sonderfahrten).
- Grundausbildung = 4 Fahrstunden
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen = 3 Fahrstunden
- Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschuAusbO) = 1 Fahrstunde
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit = 1 Fahrstunde
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)
- Erste Hilfe Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Bitte denken Sie auch daran, das weitere zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. die ärztliche- augenärztliche Untersuchung und behördliche Gebühren, wie z.B. Antragsgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die praktische Prüfung (Prüfungsfahrt/Verbinden und Trennen), sowie eventuell Wiederholungsgebühren.
Fragen zu Preisen und Gebühren geben wir gerne Auskunft, rufen Sie uns an.
Auch bei anderen Rückfragen helfen wir gerne weiter.
(Quelle: Heinrich Vogel-Verlag München)
(Stand: Januar 2016)
Kontakt
August-Wessing-Damm 2a
48231 Warendorf
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und Montag/Mittwoch
18:30 Uhr - 20:00 Uhr
Filialen
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Dienstag 18:30 - 20:00 Uhr
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